Berlin – Für medizinische Daten von Kindern und Jugendlichen sollen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) Sonderregeln gelten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in der Frage geeinigt. Wie die KBV mitteilte, sollen Ärzte und Psychotherapeuten laut einer demnächst in Kraft tretenden…[weiter lesen]
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